/ Teilnehmer der Einrichtung
Der Sicherungseinrichtung können sich folgende liechtensteinische Finanzdienstleister durch Abschluss eines Teilnahmevertrages anschliessen:
- Banken nach BankG
- Wertpapierfirmen nach BankG
- Vermögensverwaltungsgesellschaften nach VVG
- Verwaltungsgesellschaften nach UCITSG bzw. Manager alternativer Investmentfonds nach AIFMG, welche eine Zusatzbewilligung für die individuelle Portfolioverwaltung halten