/ Kunde anderer Finanzdienstleister
Anlegerentschädigung
Die Anlegerentschädigung bezweckt die Deckung für Forderungen in Bezug auf Wertpapiere und ähnliche Anlageinstrumente, die dadurch entstanden sind, dass eine Bank oder ein anderer Finanzdienstleister nicht in der Lage war, gemäss den für ihn geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen
a) Gelder zurückzuzahlen, die Anlegern geschuldet werden oder gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen gehalten werden; oder
b) den Anlegern Finanzinstrumente zurückzugeben, die diesen gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen gehalten, verwahrt oder verwaltet werden.
Sicherungs- bzw. Entschädigungsfälle
Informationen zu aktuellen Sicherungs- bzw. Entschädigungsfällen
Sora Bank AG i.K.
Vergangene Sicherungs- bzw. Entschädigungsfälle
Keine