Datenschutzhinweise im Sicherungs- und Entschädigungsfall
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist der EAS ein besonderes Anliegen. Die EAS verarbeitet Ihre Daten daher ausschliesslich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Europäische Datenschutzgrundverordnung – DSGVO und Liechtensteinisches Datenschutzgesetz – DSG).
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten werden alle erforderlichen organisatorischen, vertraglichen und technischen Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten und die durch die EAS verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen geschützt werden. Zudem werden Vorkehrungen getroffen, die die Vertraulichkeit der übermittelten Daten sicherstellen und dem Schutz Ihrer Privatsphäre dienen.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich einzelner Datenverarbeitungen haben oder Ihre Rechte wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an:
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV
Austrasse 46
LI-9490 Vaduz
Telefon: +423 230 15 16
info@eas-liechtenstein.li
Was passiert im Sicherungs- und Entschädigungsfall?
Ist bei einer Bank der Sicherungs- und Entschädigungsfall nach Art. 7 Abs. 1 bzw. Art. 36 Abs. 1 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) eingetreten, hat die EAS als gesetzliche Sicherungseinrichtung nach Art. 2 Abs. 1 Ziff. 10 Bst. a EAG die Verpflichtung übernommen, deren Kunden bis zu einem bestimmten Maximalbetrag zu entschädigen.
Ein Sicherungs- bzw. Entschädigungsfall liegt vor, wenn
- durch die FMA formal festgestellt wird, dass eine Bank nicht in der Lage ist, fällige Einlagen zurückzuzahlen und gegenwärtig keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung besteht (bspw. Zahlungsunfähigkeit der Bank) bzw. eine Bank oder sonstiger angeschlossener Finanzdienstleister vorerst nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus den Forderungen der Anleger nachzukommen, oder
- eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, die ein Auszahlungsverbot oder ein Ruhen der Rechte der Einleger bzw. Anleger, Forderungen gegen das Mitgliedsinstitut zu erheben (bspw. Eröffnung Konkursverfahren), bewirkt.
Sofern Sie nach dem EAG als Einleger einen Erstattungsanspruch gegenüber der EAS haben und von einem Sicherungsfall betroffen sind, erhalten Sie von der EAS ein entsprechendes Informationsschreiben mit den Einzelheiten zum Umfang der erstattungsfähigen bzw. gedeckten Einlagen und dem Ablauf des Verfahrens zur Einlegerentschädigung. Erstattungsansprüche von Einlegern müssen nicht angemeldet werden. Die hierzu notwendigen Angaben zu Einlagen und Einlegern übermittelt die betroffene Bank, sobald die EAS dies verlangt.
Damit Ihre Ansprüche optimal bearbeitet und gedeckte Einlagen schnellstmöglich ausgezahlt werden können, besteht mit der Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH (EIS), Köln (Deutschland) ein Kooperationsverhältnis (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Die EIS ist ein spezialisierter Dienstleister für europäische Einlagensicherungssysteme und unterstützt die EAS im Erstattungsverfahren. Dementsprechend erfolgt der für die Auszahlung notwendige Datenverkehr primär zwischen den Kunden der betroffenen Bank und der EIS bzw. deren Verarbeitungsdienstleister. Ihre persönlichen Daten werden von der EIS nach den einheitlichen europäischen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet und jederzeit vertraulich behandelt. Die EAS untersteht dem Bankgeheimnis nach Art. 14 des Bankengesetzes (BankG) und hat ebenfalls die EIS vertraglich zur Einhaltung der Vertraulichkeit, des Bankgeheimnisses und der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet.
Ansprüche auf Anlegerentschädigung müssen vom Anleger unter Angabe einer Kontoverbindung innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalls schriftlich bei der EAS angemeldet werden, so dass eine Verarbeitung personenbezogener Anlegerdaten nur im Falle der Forderungsanmeldung erfolgt.
Weiterführende Informationen über die Bestimmungen für das Verfahren zur Anlegerentschädigung bzw. Erstattung von gedeckten Einlagen und die Bedingungen der Einlagensicherung sowie zum laufenden Entschädigungs- bzw. Erstattungsverfahren erhalten Sie auf der EAS-Webseite unter www.eas-liechtenstein.li/de/sorabank.
Welche Daten werden im Sicherungs- und Entschädigungsfall von wem und an welchem Ort verarbeitet?
Im Sicherungs- und Entschädigungsfall ist die Verarbeitung gewisser personenbezogener Daten, wie sie von der betroffenen Bank erhoben wurden oder vom Einleger bzw. Anleger mitgeteilt werden, zur Durchführung des Sicherungs- und Entschädigungsfalls und Entschädigung der Einleger bzw. Anleger erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung von Kontaktinformationen der Einleger/Anleger (Name, Adresse), Identifikationsdaten (Personalausweis/Pass) sowie Informationen zum Bankkonto bei der betroffenen Bank (IBAN, Höhe der gesicherten und erstattungsfähigen Einlage, Höhe des konkreten Erstattungs- bzw. Entschädigungsanspruches). Zudem werden personenbezogene Daten zur externen Kontoverbindung verarbeitet, an welche die Auszahlung des Erstattungs- bzw. Entschädigungsbetrages auf Verlangen des Einlegers/Anlegers angewiesen werden soll (Kontoinhaber, IBAN, allfällige Angaben zu Drittrechtsinhabern).
Datenverantwortliche im Sicherungs- und Entschädigungsfall ist die EAS. Für Zwecke der Einlagensicherung führt die EIS in ihrem Auftrag die Prüfung der Erstattungsansprüche der Einleger und der hierfür erforderlichen Angaben zu Einlagen und Einlegern sowie die notwendigen Massnahmen zur Abwicklung des Sicherungsfalls inkl. des Erstattungsverfahrens durch. Basis bildet eine von der betroffenen Bank per Datum des Eintritts des Sicherungsfalls erstellte verschlüsselte Datei der Einleger.
Der Datenaustausch zwischen der EAS und der EIS erfolgt grundsätzlich über eine webbasierte Datenaustauschplattform, welche von einem Grossteil der europäischen Einlagensicherungssysteme verwendet wird. In Einzelfällen und für den Austausch von Informationen bzw. Dateien mit sicherheitsrelevantem Inhalt zwischen der betroffenen Bank und der EAS kann auch verschlüsselte E-Mailkommunikation genutzt werden. Die Datenverarbeitung findet ausschliesslich in Liechtenstein und Deutschland statt.
Anlegerdaten werden ausschliesslich durch die EAS in Liechtenstein verarbeitet.
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Sicherungs- und Entschädigungsfall ist die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages (Art. 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO) im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 Bst. e Satz 1 DSGVO) als Sicherungseinrichtung im Bereich der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (Art. 4 bzw. Art. 34 EAG). Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EAS und ihren Kooperationspartner EIS beruht auf der Verpflichtung zur Abwicklung des Sicherungs- bzw. Entschädigungsfalls und Entschädigung der Einleger bzw. Anleger (Art. 7 Abs. 3, Art. 12 EAG bzw. Art. 37 EAG). Die personenbezogenen Daten werden insbesondere für folgende Zwecke verarbeitet:
- Feststellung und Anschreiben der anspruchsberechtigten Einleger bzw. Feststellung der Anleger, sofern diese eine Forderung anmelden
- Erstattung von Einlagen bzw. Entschädigung gedeckter Anlegerforderungen
- Durchführung des Sicherungs- und Entschädigungsfalls und Kooperation mit den zuständigen Stellen (Liquidator etc.)
Wer erhält Zugriff auf die personenbezogenen Daten und wie lange werden sie gespeichert?
Zugriff auf Ihre Daten erhalten grundsätzlich nur die Mitarbeitenden der EAS, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwicklung des Sicherungs- und Entschädigungsfalls benötigen. Aufgrund der Kooperationsvereinbarung zur Durchführung der Einlegerentschädigung und Auszahlung von Einlagen im Sicherungsfall mit der EIS (s. Punkt 1) erhalten ebenfalls die bei der EIS mit dem Sicherungsfall betrauten Mitarbeitenden Kenntnis von personenbezogenen Einlegerdaten.
Wird im Rahmen des Sicherungs- und Entschädigungsfalls das Konkursverfahren über die betroffene Bank eröffnet oder ein Liquidationsverfahren eingeleitet, so hat zudem der dann eingesetzte Bankliquidator ein uneingeschränktes Zugriffsrecht auf sämtliche personenbezogenen Daten und Informationen der Kunden bei der betroffenen Bank. Der Bankliquidator ist im Sicherungs- und Entschädigungsfall ebenfalls zur Einhaltung der Vertraulichkeit, des Bankgeheimnisses und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Unter Einhaltung des Datengeheimnisses können auch Dienstleister der EAS zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages und im Rahmen der Zwecke der Datenerhebung Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Insbesondere hat die EAS ihre IT-Infrastruktur an einen Serviceprovider ausgelagert. Mit diesem hat die EAS einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und ihn zur Vertraulichkeit und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
Die EAS verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten grundsätzlich nur solange, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Aufbewahrung zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages notwendig ist. Vorbehaltlich dieser Fristen werden die Daten nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie der EAS anvertraut wurden. Die maximale Speicherdauer beträgt 5 Jahre nach Eintritt des Sicherungs- bzw. Entschädigungsfalls, es sei denn, die EAS hat ein überwiegendes berechtigtes Interesse an einer längeren Aufbewahrung (Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO).
Welche Rechte nach der DSGVO stehen Ihnen im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten zu?
Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten stehen Ihnen die Datenschutzrechte gemäss Art. 7 DSGVO sowie Art. 15 bis 21 DSGVO zu.
Sie können Auskunft darüber verlangen, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten über Sie verarbeitet werden. Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten bzw. Einschränkung ihrer Verarbeitung sowie Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten bei Zweckerreichung oder Widerruf der Einwilligung bzw. bei unrechtmässiger Datenverarbeitung. Ihnen steht das Recht zu, der Datenverarbeitung im Einzelfall aus Gründen, welche sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, formlos zu widersprechen, sofern die Verarbeitung im öffentlichen Interesse liegt oder zur Wahrung berechtigter Interessen der EAS oder eines Dritten erfolgt. Zudem haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke jederzeit zu widerrufen, wenn die Verarbeitung ausschliesslich auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung beruht. Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, jederzeit formlos gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die im öffentlichen Interesse oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt, Widerspruch einzulegen. Ferner steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Weitergehende Informationen zu Ihren Rechten nach der DSGVO sowie zur Beschwerdeeinreichung finden Sie auf der Website der Liechtensteinischen Datenschutzstelle:
Datenschutzstelle Liechtenstein
Städtle 38
Postfach 684
LI-9490 Vaduz
Telefon: +423 236 60 90
E-Mail: info.dss@llv.li
Stand: 05.03.2024