/ Kunde einer Bank

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung bezweckt die Deckung für Einlagen bei Banken, die gemäss den für sie geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen zwar fällig sind, deren Rückzahlung jedoch aufgrund von Umständen im Zusammenhang mit der Finanzlage der Bank oder aus anderen gesetzlich normierten Gründen nicht erfolgen kann.

Anlegerentschädigung

Die Anlegerentschädigung bezweckt die Deckung für Forderungen in Bezug auf Wertpapiere und ähnliche Anlageinstrumente.

Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen (FAQ) oder hier:

Sicherungs- bzw. Entschädigungsfälle

Informationen zu aktuellen Sicherungs- bzw. Entschädigungsfällen
Sora Bank AG i.K.

Vergangene Sicherungs- bzw. Entschädigungsfälle
Keine

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